Kaufvertrag

Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten

Bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird, sollten alle wichtigen Unterlagen gesichtet und geprüft werden. Hierzu gehört zum einen selbstverständlich der Kaufvertrag. Neben den Einzelheiten zum Kauf enthält er auch die Bau- und Leistungsbeschreibung sowie die Teilungserklärung. Letztere regelt die Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Das Sondereigentum ist dabei die eigene Wohnung, zum Gemeinschaftseigentum wird im Allgemeinen alles gezählt, das gemeinschaftlich genutzt wird, zum Beispiel das Treppenhaus, der Aufzug oder Teile des Gartens.


Weitere Unterlagen

Relevant für Käufer sind zudem der Grundbuchauszug, der Energieausweis, die Gemeinschaftsordnung, der Verwaltervertrag und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Der Bebauungs- und der Flächennutzungsplan stehen zwar nicht im direkten Zusammenhang mit der Immobilie, dennoch liefern sie wichtige Anhaltspunkte für den Käufer: Hier ist festgehalten, was die Stadt oder die Kommune in der unmittelbaren Umgebung des Objekts plant – das kann entscheidend sein für die künftige Wertentwicklung der Immobilie.


Vertrag ausreichend prüfen

Vor der Unterschrift beim Notar sollten sich Käufer die Zeit nehmen, den Vertrag ausreichend zu prüfen und alle offenen Fragen zu klären. Für Käufer, die eine Immobilie von einem gewerblichen Anbieter erwerben, gilt die Regelung, dass zwischen der Aushändigung des Kaufvertrags durch den Notar und der Unterschrift ein Zeitraum von zwei Wochen liegen muss. Erst nach Ablauf dieser Frist kommt es zur Unterschrift beim Notar. So soll den Immobilienbesitzern in spe die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag vor der Beurkundung ausreichend prüfen zu lassen.

Wurden alle Vertragsbestandteile geprüft und stimmen die Bedingungen und das Umfeld der Wunschimmobilie, folgt die Unterschrift unter den Kaufvertrag.


Checkliste Kaufvertrag

  • Prüffrist des Kaufvertrages
  • Vertragsabschluss beim Notar
  • Auflistung auch der Nebenflächen wie Parkplatz oder Keller
  • Dokumentation der (An-)Zahlungen
  • Keine überhöhten Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung des Kaufpreises oder der vereinbarten Raten
  • Kaufvertrag muss Auflassungsvormerkung im Grundbuch enthalten