Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jones Lang LaSalle Residential Development GmbH („JLL RD")
I. Abschluss des Maklervertrages
Sofern Sie von JLL RD ein Exposé (oder ein Angebot) bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten haben, bietet Ihnen JLL RD den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.
II. Provisionsverlangen
a) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Kaufvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag" genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung") ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Anschreiben oder Exposé schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Nachweis- und/oder Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erbracht wird.
b) Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern die Maklerleistung der JLL RD von Ihnen an diesen Dritten vermittelt wurde.
c) Bei Abschluss eines Hauptvertrages werden Sie JLL RD unverzüglich Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages zur Verfügung stellen.
d) Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Exposé abweichen, oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Angebot bzw. Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
III. Anzeige der Vorkenntnis
Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner und das Objekt bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, JLL RD dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. JLL RD hat - unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners und des Objekts - Anspruch auf die Provision, wenn JLL RD einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.
IV. Finanzierungsnachweis
Sie sind verpflichtet bis spätestens 7 Tage vor dem notariellen Beurkundungstermin einen geeigneten Nachweis (z.B. in Form einer Darlehenszusage oder Bestätigung seines Kreditinstitutes) darüber zu erbringen, dass Sie über die für die Investition bzw. Erwerb des Objekts erforderlichen finanziellen Mittel verfügen.
V. Haftungsbeschränkung - Verbot der Weitergabe an Dritte
a) JLL RD haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Im Übrigen ist die Haftung von JLL RD für Schäden, die JLL RD, deren gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursachen, auf eine Gesamtsumme in Höhe von maximal 500.000,-- € beschränkt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
c) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
d) Soweit Schadensersatzansprüche gegen JLL RD ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer von JLL RD.
e) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
f) Die Exposés werden von JLL RD auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers/Bauträgers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die JLL RD für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernimmt.
g) Die Objektdarstellung in Exposés etc. ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Objekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll Ihnen nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob Sie grundsätzliches Interesse an dem Objekt haben und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen wollen. Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine von Ihnen selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung, wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung des Exposés ausgeschlossen.
h) Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung von JLL RD gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit einem Exposé von JLL RD, die Ihnen mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.
i) Das Exposé ist ausschließlich für Sie zu vorgenannten Zwecken bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von JLL RD nicht gestattet. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung, auch in Auszügen, ist nicht gestattet.
VI. Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
JLL RD ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Auf Verlangen legt JLL RD offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.
VII. Vertraulichkeit des Exposés und übermittelter Daten & Datennutzung
a) Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von JLL RD erhalten, sind rechtlich geschützt. Eine Weitergabe dieser von JLL RD übermittelten Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte Weitergabe dieser Informationen, insbesondere des Exposés oder des Namens bzw. der Kontaktdaten des Ihnen nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartners zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem Dritten, schulden Sie JLL RD eine Provision in der Höhe, die angefallen wäre, wenn JLL diesen Dritten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages nachgewiesen oder vermittelt hätte.
b) Sie erteilen JLL RD eine nicht-exklusive Lizenz, die an JLL RD übermittelten Daten und die darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte anonymisiert und aggregiert (in einer Weise, die eine Rückführung auf individuelle Datensätze ausschließt) für legitime Geschäftszwecke zu verwenden.
VIII. Geldwäscheprüfung
JLL RD ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, JLL RD die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
IX. Online-Streitbeilegung
Falls Sie einen Vertrag mit JLL RD als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischem Weg geschlossen haben, können Sie im Streitfalle Ihre Beschwerde per E-Mail an info.germany@jll.com richten. Unabhängig hiervon steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine europaweite Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Erreichbar ist die Streitbeilegungsplattform über https://ec.europa.eu/consumers/odr.
XII. Maßgebliche Fassung/ Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
Sie erhalten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher und englischer Sprache. Die englische Version dient lediglich zu Lesezwecken. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich und nur diese ist rechtlich bindend.
Der Maklervertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Berlin.