Kauf aus dem Ausland

Wissenswertes für internationale Immobilieninteressenten

Notar

Für den Kauf einer Immobilie ist in Deutschland ein Notar erforderlich. Ohne ihn ist der Kauf nicht rechtsgültig. Der Notar ist dafür verantwortlich, dass alle Unterlagen, die für den Kaufvertrag notwendig sind, vorliegen und er überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Wenn Sie nicht persönlich zum Notartermin erscheinen können, können Sie einen Vertreter beauftragen. Dafür wird eine Vollmacht benötigt, die entweder vor einem deutschen Notar oder in einem deutschen Konsulat ausgestellt und unterschrieben werden muss.


Keine Restriktionen

Um in Deutschland eine Wohnung zu kaufen, muss man weder Deutsch sprechen noch in Deutschland wohnen. Es ist sogar möglich, den Kauf komplett aus dem Ausland abzuwickeln. In diesem Fall wird bei einem deutschen Konsulat eine Vollmacht für einen in Deutschland ansässigen Anwalt unterzeichnet, der den Käufer hier vor Ort vertritt.


Besteuerung

Alle Personen, die in Deutschland Immobilien besitzen und keinen Wohnsitz haben, sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Inländische Einkünfte, beispielsweise aus der Vermietung einer Wohnung, müssen versteuert werden, wobei Abschreibungen (in der Regel 2 % der Anschaffungskosten der Eigentumswohnung pro Jahr), Zinsen und Verwaltungskosten der Immobilie steuerlich absetzbar sind. Zudem gibt es Freigrenzen bei Mieteinnahmen, die regelmäßig angepasst werden. Da die persönliche Situation immer sehr individuell ist, ist es sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen.


Wir sprechen Ihre Sprache

Sie haben weitere Fragen zum Immobilienkauf in Deutschland oder wünschen Informationen zu unseren aktuellen Immobilien? Als Spezialisten für internationale Immobilienkäufe in spannenden Metropolen verfügen wir über ein 15-sprachiges Team, das Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht.

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